
Medien tragen eine besondere Verantwortung. Wir wägen bei der Berichterstattung über Straftaten deshalb sorgfältig ab, ob wir die Nationalität der Verdächtigen nennen. Dabei halten wir uns an die Richtlinien des Deutschen Presserats. Demnach ist eine Erwähnung der Staatsangehörigkeit abhängig vom öffentlichen Interesse. Das heißt konkret: Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse.
Deshalb muss die Redaktion in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst entscheiden, ob für die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeinerung überwiegt. Ein begründetes öffentliches Interesse besteht etwa dann, wenn eine besonders schwere oder in ihrer Art oder Dimension außergewöhnliche Straftat vorliegt. Das gilt in der Regel bei Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag, Folter, Entführung und Geiselnahme. Wir nennen in diesen Fällen selbstverständlich auch die deutsche Nationalität von Tätern/Tatverdächtigen. Die Religionszugehörigkeit nennen wir nur, wenn es einen Bezug zur Tat gibt, z.B. Muslime gegen Jesiden.
Jeder Fall wird einzeln abgewogen
Weitere Gründe, die Nationalität zu nennen, können Straftaten sein, die besonders schwer oder in ihrer Art oder Dimension außergewöhnlich sind, zum Beispiel Sprengstoffanschläge, Angriffe mit einer Machete, Brandanschläge auf Menschen. Auch wenn eine schwere Straftat in der Öffentlichkeit vor vielen Augenzeugen begangen wird, kann das ein Grund sein, die Herkunft des mutmaßlichen Täters zu nennen. Ebenso kann die Nationalität relevant sein, wenn es politische Diskussionen/Stellungnahmen gibt, in denen die Ethnie und/oder Religionszugehörigkeit thematisiert werden, wenn die Biografie eines Täters oder Verdächtigen für die Berichterstattung über die Straftat von Bedeutung ist oder wenn die Nationalität eines Tatverdächtigen eine besondere Behandlung im Ermittlungsverfahren zur Folge hat (z.B. Haftbefehl wegen Gefahr einer Flucht ins Heimatland).
1 Kommentar
Kantigenes
Und wenn eine Nennung erfolgt, erfolgen muß:
bitte OHNE RÜCKSICHT auf die jeweilige Nationalität / Religionszugehörigkeit, auf keine Nationalität und keine Religionszugehörigkeit! Ohne Ausnahmen.
31.10.2025 22:16 Uhr