Nürnberg - Hinterm Vorhang des Staatstheaters Nürnberg spielten sich fragwürdige Szenen ab: Mindestens ein Mitarbeiter soll beim Recyceln wertvoller Kulissenteile in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Doch das ist nach den Recherchen längst nicht alles.
4 Kommentare
Mhm
@Junited, in der freien Wirtschaft besteht die Aufarbeitung eines Diebstahls aus einer Kündigung, nicht der einvernehmlichen Trennung. Dagegen zu klagen, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit. Eine eventuelle strafrechtliche Aufarbeitung erfolgt unabhängig davon.
17.09.2025 15:28 Uhr