Nürnberg - Es ist heiß - und in den kommenden Tagen wird es noch heißer. Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer nicht, sagt der Chef der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft. Doch es gibt Lösungen, um dennoch mit kühlem Kopf zu arbeiten.
12.08.2025 13:06 Uhr

Einfach zu Hause bleiben dürfen Arbeitnehmer nicht, wenn es nicht nur draußen, sondern auch am Arbeitsplatz sehr heiß ist aufgrund einer Hitzewelle. Arbeitgeber müssen aber mehrere Vorschriften einhalten, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten nicht zu gefährden.

„Die Unternehmen bieten zahlreiche organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen, die Lockerung von Bekleidungsregeln, sofern vorhanden, die intensive Durchlüftung der Räume in den Nachtstunden oder die Bereitstellung geeigneter Getränke. Es ist Sache jedes einzelnen Unternehmens, nach den betrieblichen Verhältnissen Lösungen zu finden“, betont Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw).

In den Arbeits- und Pausenräumen sollte es nach Angaben der vbw nicht mehr als 26 Grad haben. Doch auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen, so Bossardt. „Arbeitnehmer dürfen weder klimatisierte Räume noch ‚hitzefrei‘ verlangen. Der Arbeitgeber hat aber im Rahmen der nach dem Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt“, erklärt er weiter.

Klettert das Thermometer auf über 30 Grad, muss der Arbeitgeber handeln. „Dazu zählen Maßnahmen wie die effektive Steuerung des Sonnenschutzes – etwa, dass Jalousien auch nach der Arbeitszeit zubleiben, die Lüftung nachts durchläuft oder in den frühen Morgenstunden gelüftet wird“, schreibt die IG Metall und ergänzt: „Außerdem: Wärmequellen wie Drucker und Kopierer aus den Räumen entfernen oder deren Nutzung einschränken, die Gleitzeitregelung ausdehnen, Kleiderordnung lockern sowie Getränke bereitstellen.“

In Räumen mit über 35 Grad kann nicht gearbeitet werden. Ausnahme: Der Arbeitgeber bietet Hilfsmittel an. Dazu gehören unter anderem Hitzepausen. Mangelt es an Hilfsmitteln, heißt das aber nicht automatisch, dass Beschäftigte einfach nach Hause gehen können, sondern nur, dass in bestimmten Räumen nicht gearbeitet werden darf.

Der Artikel wurde präzisiert und erschien erstmals am 26. Juni 2025 auf NN.de


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