
Mit einer Allgemeinverfügung sperrt die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt - wie bereits in den Jahren davor - einige Wanderwege rund um die Houbirg. So soll ein dort nistendes Kolkraben-Brutpaar geschützt werden. Die Sperrung läuft diesmal von Freitag, 6. Februar, und gilt bis einschließlich 15. Juli. Vor Ort werden Schilder auf die Wegsperrung hinweisen, die gesperrten Wege sind auf der Karte rot markiert. Sollte die Brut- oder Aufzuchtszeit früher enden, wird das Betretungsverbot umgehend aufgehoben.
Diesmal geht es laut Pressemeldung um den Bereich des Felsentores und der darüber liegenden Felsenköpfe. Der Felskopf mit der bizarr gewachsenen Kiefer als beliebtes Fotomotiv sei weiterhin zugänglich. Für Ausflügler gebe es zudem Alternativrouten. Wer den gesperrten Bereich betritt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro rechnen, heißt es weiter. Werden die Tiere außerdem erheblich gestört, kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro anfallen. „Die Summen kommen aus dem Gesetzestext“, erklärte Martin Kutzner vom Landratsamt bereits vergangenes Jahr. „Der normale Bürger, der aus Versehen dorthin geht und sich nicht schlimm aufführt, wird nicht so viel zahlen müssen.“
Kolkraben auf der Houbirg verlassen wegen Wanderern ihr Nest
Notwendig sei die Sperrung der Wege, weil „die Vögel durch vorbeigehende Wanderer oder Spaziergänger aufgeschreckt“ werden und den Brutplatz verlassen, um das Nest zu umkreisen und zu bewachen, schreibt das Landratsamt. Dadurch könnten die Eier nicht richtig ausgebrütet werden.
Der Kolkrabe, der größte heimische Rabenvogel, sei eine nach der EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützte Vogelart und im Landkreis nur mit wenigen Brutpaaren vertreten, erklärt das Landratsamt. Das Landesamt für Umwelt (LfU) schätze die Bedeutung des Brutpaares auf der Houbirg für die lokale Population als sehr hoch ein und dieses ist während der Brutzeit besonders störungsempfindlich. Außerdem dienten die Rabenvögel auch als Nistplatzlieferanten für Falken.


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