Nürnberg - Wer im Namen des Volkes Urteile verkündet, darf das Volk nicht aussperren – doch was, wenn das Publikum an spektakulären Hauptverhandlungen, wie aktuell im Mordprozess um Alexandra R., besonders interessiert ist und nicht jeder einen Platz findet?
1 Kommentar
Doris Eschbach-Eberlein
Vielleicht sollte man eher sagen "Im Namen des Gesetzes", als "Im Namen des Volkes". Denn das Volk wird ja nie befragt.
16.05.2024 07:30 Uhr