Nürnberg - Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, Gefahren durch Extremismus und Terrorismus aufzuklären - im Vorfeld polizeilicher Maßnahmen. Also: wenn noch gar keine Straftat vorliegt. Nur: Wann und mit welchen Mitteln geht der Verfassungsschutz vor?
28.04.2024 11:00 Uhr