NÜRNBERG - Wenn Cannabiskonsum ab dem 1. April 2024 legal wird, sollen Kinder und Jugendliche bestenfalls nichts davon mitbekommen. Die Abstandsregel sorgt aber für gehörig Verwirrung und viele Fragezeichen - auch in Nürnberg.
Existiert wirklich diese 100 m Abstandsregel, so wie sie dargestellt wurde? Laut dem Podcast "Lage der Nation" darf man nicht _in Sichtweite_ von Schulen/Kitas etc. Cannabis konsumieren. 100 m Abstand wurden dabei als "außer Sichtweite" auf freier Fläche definiert. Hat man von der Schule etc. aber aus keine freie Sicht, kann das deutlich unter 100 m sein ... Wobei ich selber ja gerne ganz Deutschland als Verbotszone definieren würde. ;) Die "Bubatzkarte" arbeitet in meinen Augen sehr ungenau. Auf dem Startbildschirm steht selbst, dass "Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. ". Aber die Karte berücksichtigt wohl gar nicht den Eingangsbereich ...
2 Kommentare
Franz123123
Existiert wirklich diese 100 m Abstandsregel, so wie sie dargestellt wurde?
Laut dem Podcast "Lage der Nation" darf man nicht _in Sichtweite_ von Schulen/Kitas etc. Cannabis konsumieren. 100 m Abstand wurden dabei als "außer Sichtweite" auf freier Fläche definiert. Hat man von der Schule etc. aber aus keine freie Sicht, kann das deutlich unter 100 m sein ...
Wobei ich selber ja gerne ganz Deutschland als Verbotszone definieren würde. ;)
Die "Bubatzkarte" arbeitet in meinen Augen sehr ungenau. Auf dem Startbildschirm steht selbst, dass "Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. ". Aber die Karte berücksichtigt wohl gar nicht den Eingangsbereich ...
06.03.2024 08:49 Uhr