Neustadt/Aisch - Ab der 11. Klasse müssen Schülerinnen und Schüler ihre Fahrtkosten selbst übernehmen. In Neustadt/Aisch gibt es dafür jedoch eine Alternative. Ob und wie Sie die Rückerstattung noch bis Ende Oktober beantragen können, lesen Sie hier.
06.10.2023 12:49 Uhr

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten in Neustadt/Aisch Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse ihre Fahrtkosten zurück. Das Landratsamt teilt mit, dass der Antrag auf die Rückerstattung dabei für das zurückliegende Schuljahr bis spätestens 31. Oktober eingegangen sein muss.


Die Hauptvoraussetzung für eine Erstattung der Kosten ist laut Landratsamt die sogenannte Familienbelastungsgrenze für Schülerbeförderungskosten. Diese beträgt pro Familie und Schuljahr 490 Euro. "Beträge, die diese Grenze übersteigen, erstattet das Landratsamt auf Antrag zurück. Stellen mehrere Kinder einer Familie einen Antrag, rechnet das Landratsamt nur einmal 490 Euro an. Bezieht eine Familie für mindestens drei Kinder Kindergeld oder ist im Sozialhilfebezug, entfällt die Familienbelastungsgrenze ganz und alle Kosten für Wertmarken und Schulbuskarten werden zurückerstattet", teilt das Landratsamt mit.

Weitere Informationen zum Antrag und den Voraussetzungen erhalten Sie auf der Website des Landkreises Neustadt/Aisch-Bad Windsheim.