Ansbach - Er fotografierte Autos, die Radwege blockierten und zeigte die Halter bei der Polizei an. Doch weil er dies tat, kassierte Heiner F. selbst eine Verwarnung der Datenschutzaufsicht, verbunden mit einer Gebührenforderung von 100 Euro.
„...Lichtbild des Verkehrssünders ohne dessen Zustimmung...“ Ja hallo, gehts noch? Sowas gibt auch nur in Deutschland. Die Falschparker*innen hätten es in der Hand gehabt nicht fotografiert zu werden, indem sie nicht vorschriftswidrig geparkt hätten.
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„...Lichtbild des Verkehrssünders ohne dessen Zustimmung...“
Ja hallo, gehts noch? Sowas gibt auch nur in Deutschland. Die Falschparker*innen hätten es in der Hand gehabt nicht fotografiert zu werden, indem sie nicht vorschriftswidrig geparkt hätten.
20.07.2022 17:45 Uhr